HDN/HDNA/VVE
Die „Haftpflichtgemeinschaft Deutscher
Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen“ ist als nichtrechtsfähiger Verein eine Selbsthilfeeinrichtung
für die Versicherung von Verkehrs- und Versorgungsunternehmen, an denen die öffentliche Hand (Gemeinden, Gemeindeverbände, Länder, Bund) mit mindestens 50% beteiligt ist. Sie dient ihren Mitgliedern zum Ausgleich von Aufwendungen aus Haftpflicht-, Kraftfahrt- und Insassen-Unfallschäden.